1. Allgemeines
1.1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen der David Communication e.K. (nachfolgend „Verkäufer“) und dem Kunden (nachfolgend „Käufer“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nicht anerkannt oder Vertragsbestandteil, es sei denn der Anbieter stimmt ihrer Geltung schriftlich zu. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sind nur wirksam, wenn sie gesondert schriftlich bestätigt wurden.
1.2. Allen Lieferungen, Leistungen, Angeboten und Verträgen des Verkäufers liegen ausschließlich diese AGB zugrunde. Die AGB gelten gegenüber Unternehmern auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen. Diese müssen nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
2. Vertragsschluss und Preise
2.1. Alle Angebote des Verkäufers sind freibleibend, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die Bestellung von Ware durch den Käufer gilt als verbindliches Vertragsangebot. Angaben des Verkäufers (z.B. in Katalogen, Werbung, Beschreibungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich deklariert werden.
2.2. Alle Preise sind Nettopreise in EUR. Die jeweilige Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet. Kosten für Verpackung, Versand und sonstige Leistungen werden gesondert in Rechnung gestellt. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preislisten des Verkäufers.
3. Lieferung, Versand, Liefer- und Leistungszeit
3.1. Die vom Verkäufer genannten Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn diese schriftlich vereinbart werden. Die Lieferfrist wird für jede Bestellung individuell vereinbart oder von dem Verkäufer bei Annahme der Bestellung angegeben. Im Übrigen beträgt die Lieferfrist ca. 4 Wochen ab Vertragsschluss. Fixgeschäfte nach § 376 HGB bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung. Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Alle benannten Lieferfristen beziehen sich auf den Zeitpunkt der Auslieferung ab Lager Reppenstedt. Fixgeschäfte (§ 376 HGB) bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung.
3.2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streiks, Aussperrung, behördliche Anordnungen, politische Ereignisse oder vergleichbare Ereignisse -, auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten, hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer die Lieferfrist angemessen zu verlängern. Der Verkäufer wird den Käufer über derartige Umstände unverzüglich informieren.
3.3. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, sofern die Teillieferung für den Käufer im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und dem Käufer hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen.
3.4. Die Wahl der Versandart und des Versandweges bleibt, soweit nicht besonders schriftlich vereinbart, dem Verkäufer vorbehalten. Sofern nichts anderes vereinbart wird, erfolgt der Versand nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland (ausgenommen deutsche Inseln) im Auftrag des Verkäufers durch einen Frachtführer seiner Wahl. Der Käufer ist verpflichtet, für die Einhaltung bestehender Exportvorschriften, insbesondere Ausfuhrkontrollen und Embargobestimmungen, bis zum Endverbraucher Sorge zu tragen.
4. Gefahrübergang und Annahmeverzug
4.1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat.
4.2. Verweigert der Käufer unberechtigt die Entgegennahme der Ware oder verzögert sich die Lieferung des Verkäufers aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, kommt der Käufer in Annahmeverzug mit der Folge, dass die Gefahr auf ihn übergeht. In diesem Fall ist der Verkäufer berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z. B. Lagerkosten) zu verlangen.
5. Untersuchungspflicht, Mängelrügen
5.1. Der Käufer hat die ihm zugestellte Ware unverzüglich auf ihre ordnungsgemäße Beschaffenheit hin zu überprüfen und offene Mängel innerhalb einer Frist von zehn Tagen nach Erhalt der Ware dem Lieferanten in Schrift- oder Textform (z. B. Brief, E-Mail, Telefax) mitzuteilen. Für versteckte Mängel gilt diese Frist ab ihrer Entdeckung.
5.2. Bei Versäumnis der ordnungsgemäßen Untersuchung und/oder rechtzeitigen Mängelanzeige, ist die Haftung des Verkäufers für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.
6. Gewährleistung
6.1. Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
6.2. Bei Vorliegen eines Sachmangels zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs und ordnungsgemäßer Mängelrüge des Käufers ist der Verkäufer nach seiner Wahl zur Nachbesserung (Mängelbeseitigung) oder Nachlieferung (Ersatzlieferung) berechtigt. Das Recht des Verkäufers, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. Der Verkäufer ist berechtigt, die Nacherfüllung von der fälligen Kaufpreiszahlung abhängig zu machen. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten. Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so hat der Käufer die mangelhafte Sache herauszugeben. Die Vorschriften der § 439 Abs. 2, 3 und 4 BGB und § 445a BGB bleiben unberührt.
6.3. Wird vor Ausführung von Reparaturen die Vorlage eines Kostenvoranschlages gewünscht, so ist dies ausdrücklich anzugeben. Reparaturen erfolgen ohne Gewähr, sofern kein Mängelbericht vorliegt. Ob eine Reparatur in eigener oder fremder Werkstatt erfolgt, liegt im Ermessen des Verkäufers. Kosten für den Versand und Verpackung gehen zu Lasten des Kunden, soweit gesetzlich zulässig.
7. Zahlungsbedingungen
7.1 Gelieferte Gegenstände – auch bei Teillieferung – sind ohne Abzug bei Erhalt der Ware zu bezahlen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
7.2 Rechnungen sind innerhalb des in der Rechnung benannten Zahlungsziels ohne Skonto auszugleichen. Maßgeblich ist der rechtzeitige Zahlungseingang auf dem Konto des Verkäufers. Die jeweils gültige Bankverbindung befindet sich auf jeder Rechnung des Verkäufers.
7.3 Bei unbegründetem Annahmeverzug des Käufers hat dieser die entstehenden Kosten zu ersetzen. Ein Annahmeverzug liegt insbesondere vor, wenn der Käufer trotz einer etwas längeren Lieferzeit die Ware nicht abnimmt, ohne dass der Auftrag vorher schriftlich storniert worden ist. Stornierungen müssen grundsätzlich vom Verkäufer schriftlich bestätigt werden.
7.4 Sofern ein Rechnungsausgleich mit Skonto vereinbart ist, setzt die Skontogewährung den vollen Ausgleich aller älteren, fälligen Rechnungen voraus.
7.5 Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber – nicht erfüllungshalber – angenommen. Die Annahme von Wechseln bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Der Käufer trägt die Kosten der Diskontierung und der Einziehung.
7.6 Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, hat der Verkäufer das Wahlrecht, den tatsächlich entstandenen Schaden geltend zu machen oder aber Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszins gem. § 288 II BGB zu berechnen.
7.7 Der Käufer kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen oder daran ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
7.8 Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere ein Scheck oder Wechsel nicht eingelöst wird, seine Zahlungen einstellt oder eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse eintritt, werden alle noch offenen Forderungen zur Zahlung fällig.
7.9 Darüber hinaus ist der Verkäufer berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu fordern. Soweit Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen nicht erfolgen, ist der Verkäufer berechtigt von allen laufenden Verträgen zurückzutreten oder sein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen. Unberührt davon bleibt das Recht, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den von ihm gelieferten Waren, sowie an den aus deren Verarbeitung entstehenden Erzeugnissen bis zur vollständigen Tilgung aller ihm aus Geschäftsverbindung zu dem Käufer zustehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, vor.
8.2. Während des Bestehens eines Eigentumsvorbehalts ist dem Käufer eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Bei Pfändung, Beschlagnahmung oder sonstigen Verfügungen Dritter hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich zu informieren.
8.3. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der gelieferten Ware und der aus ihrer Verarbeitung entstehenden Erzeugnissen jederzeit widerruflich im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt. Der Käufer tritt bei Weiterveräußerung von Vorbehaltsware den aus der Veräußerung erwachsenden Anspruch auf den Kaufpreis an den Verkäufer sicherungshalber ab. Er bleibt jedoch zum Einzug der abgetretenen Forderungen ermächtigt, so lange diese Ermächtigung nicht durch den Verkäufer widerrufen wird. Die Ermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Käufer seinen vertraglichen Verpflichtungen schuldhaft nicht oder nicht mehr nachkommt. Bei einem Widerruf der Einzugsermächtigung ist der Verkäufer berechtigt, die erfolgte Abtretung anzuzeigen. Der Käufer hat die zur Anzeige der Abtretung und zur Einziehung notwendigen Unterlagen unverzüglich dem Verkäufer zur Verfügung zu stellen.
8.4. Der Verkäufer verpflichtet sich, das ihm zustehende Eigentum an den Waren und an ihn abgetretene Forderung auf Verlangen des Käufers an diesen zu übertragen, wenn und soweit deren Wert der dem Verkäufer zustehenden Forderung um 20% übersteigt.
8.5. Bei Pflichtverletzungen des Käufers (z.B. Zahlungsverzug) ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet.
9. Haftungsbeschränkung
9.1. Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften, sofern sich aus diesen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes ergibt.
9.2. Die Haftung ist insbesondere ausgeschlossen, soweit der Mangel /die Mängel auf
– unsachgemäßem Umgang beim Transport oder Lagerung
– Nichtbeachtung technischer Einbau- und Montageanleitungen
– unzureichender, dem Stand der Technik nicht entsprechenden Absicherung
– natürlicher Abnutzung oder normalem Verschleiß
– erhöhtem Verschleiß, der durch außergewöhnlichen Belastungen hervorgerufen wurde und dem Verkäufer bei Bestellung unbekannt oder nicht vorhersehbar war (Art der Nutzung und Nutzungsdauer)
– klimatischen, elektrochemischen oder chemischen Einflüssen beruhen, die außerhalb des Verantwortungsbereichs des Verkäufers liegen und bei Bestellung unbekannt oder nicht vorhersehbar waren (Art der Nutzung und Nutzungsdauer),
– durch den Besteller oder durch Dritte unsachgemäß oder ungeeignete Veränderungen / Instandsetzungen
– die Verwendung von betriebsfremden Teilen zurückzuführen ist/ sind.
9.3 Eine Haftung für ausdrücklich zugesicherte Eigenschaften besteht nur im Falle einer schriftlich erklärten Garantiezusage/Zusicherung des Verkäufers.
9.4. Schadenersatzansprüche gegen den Verkäufer sind – gleich aus welchem Rechtsgrund – auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Lieferant vorbehaltlich eines gesetzlichen Haftungsmaßstabs nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In diesen Fällen ist die Haftung des Verkäufers jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt, maximal auf 1.000.000,00 EUR.
9.5. Bei unberechtigten Beanstandungen des Käufers, trägt dieser die dem Verkäufer hieraus verursachten Kosten.
10. Schlussbestimmungen
10.1. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist – soweit rechtlich zulässig – der Sitz des Verkäufers.
10.2. Zwischen den Vertragsparteien findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf Anwendung.
10.3. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Verkaufs- oder Lieferbedingungen unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.